2024-04-25T00:00:00+00:00
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Die einschlägigen Rechtswerke mit Bezug zur Beförderung gefährlicher Güter wie Gefahrgutbeförderungsgesetz, Gefahrgutverordnung Strasse, Schiene, Binnenschiff (GGVSEB), ADR, RID, IMDG-Code stellen Unternehmen vor vielfältige Herausforderungen. Die Zahl und Komplexität der Vorschriften ist, mit wachsender Tendenz, äußerst vielfältig und mitunter auch schwer zu durchschauen. Die Rechtswerke sehen die entsprechende Schulung und Unterweisung der beauftragten Mitarbeiter (Führungskräfte) und der verantwortlichen Mitarbeiter zwingend vor.

Aus den Vorschriften und dem Ordnungswidrigkeitengesetz ist abzuleiten, dass Geschäftsführer, Unternehmer, Firmeneigner etc. im Rahmen der Unternehmerpflichten verpflichtend eine Kontroll- und Überwachungsfunktion auszuüben haben. Dieser Personenkreis setzt sich sehr großen Risiken im Ordnungswidrigkeiten- oder (schlimmstenfalls) im Strafrechtsbereich mit möglichen Haftstrafen aus. § 130 OwiG spricht hier eine deutliche Sprache.

Wir bieten dem angesprochenen Personenkreis Hilfestellung an und schulen in folgenden Bereichen:

  • Gesetzliche Grundlagen der Gefahrgutbeförderung
  • Regelungen zur Gefahrgutbeförderung (Kennzeichnung, Gefahrklassen, Verpackung etc.)
  • Überwachung der gefahrgutrechtlichen Prozesse durch verantwortliche und beauftragte Mitarbeiter
  • Einrichtung und Betreiben von Kontrollen auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch die Geschäftsleitung
  • Dokumentation von Kontrollmechanismen, Prüfung auf Nachhaltigkeit
  • Raum für Fragen

Im Seminarpreis sind Snacks, Getränke und Literatur enthalten. Die Teilnehmer erhalten eine rechtssichere Teilnahmebestätigung. Wir bieten auch nach dem Seminar gerne Beratungsleistungen an.

Wir freuen uns auf Sie. Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit dem Unterzeichner auf.

Hans Grickschat

 

Snacks, Getränke, Literatur sind im Seminarpreis inklusive.

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