
Unterweisung nach ADR 1.3 für verantwortliche Personen
9. Juni
| 350,00€Die gängigen Rechtsvorschriften im Gefahrgutwesen ADR, RID, ADN und IMDG-Code schreiben die Unterweisung von an der Beförderung beteiligten Personen wie Verpacker, Verlader, Empfänger, Fahrzeugführer, Befüller, Staplerfahrer, Disponenten und Versandpersonal zwingend vor. Nicht unterwiesene Personen dürfen nur unter Überwachung durch eine unterwiesene Person mit Gefahrgut arbeiten. Bei Zuwiderhandlungen drohen für das Führungspersonal empfindliche Bußgelder. Wir schaffen Rechtssicherheit; wir schulen n einer eintägigen Schulung
- Rechtsgrundlagen (ADR, RID, GGBefG, GGVSEB et.al.)
- Von gefährlichen Gütern ausgehende Gefahren
- Dokumentation und Kontrollpflichten
- Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Güter
- Sonderfälle (1000 Punkte Regel, LQ, EQ, Freistellungen
- Sicherung
Dauer der Schulung 09.00 h bis ca. 16.30 h. Snacks und getränke sowie Literatur sind im Seminarpreis inbegriffen. Die Teilnehmer erhalten ein rechtssicheres Unterweisungszertifikat.