Externer Gefahrgutbeauftragter
– rechtssicher, zuverlässig, bundesweit.
Wir übernehmen für Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten gemäß der aktuellen Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).
Ob Straße, Schiene, Binnenschiff oder Seeschiff – Sie profitieren von unserer Erfahrung, rechtssicherer Dokumentation und praxisnaher Umsetzung.
Erstellung der gesetzlich geforderten Jahresberichte
Dokumentation und Bearbeitung von Unfallmeldungen
Beratung der Geschäftsleitung zu Risiken, Pflichten und Handlungsspielräumen
Schulungen der Mitarbeitenden nach ADR, RID, ADN und IMDG-Code
Kontrolle aller relevanten Vorschriften nach GGVSEB
Beratung und Überwachung der umsetzenden Mitarbeitenden im Betrieb
Als besonderen Service bieten wir Ihnen eine kostenlose Begehung Ihres Unternehmens an.
Dabei analysieren wir Ihren individuellen Bedarf – selbstverständlich auf Basis der gesetzlichen Vorgaben.
Beispiel: Bereits bei einmaliger Beförderung von mehr als 333 kg Lithiumbatterien pro Jahr gilt die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten.
Vermeiden Sie Bußgelder von bis zu 50.000 € – und sichern Sie sich rechtlich ab.
👉 Jetzt kostenlose Erstberatung vereinbaren
Laut GbV ist jeder Betrieb, der an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten (GB) zu bestellen – ausgenommen sind nur Firmen, die ausschließlich mit begrenzten oder freigestellten Mengen unterhalb der 1000-Punkte-Regel arbeiten.
Die Qualifikation muss durch IHK-Schulung und -Prüfung nachgewiesen und alle 5 Jahre erneuert werden. Wichtig: Ein GB muss kein interner Mitarbeiter sein – wir stellen Ihnen unseren externen Service zur Verfügung.
Gefahrgut
Inhouse-Schulungen Gefahrgut (ADR / RID / ADN / IMDG)
Nach Gefahrgutbeförderungsgesetz, ADR, RID, ADN und dem IMDG-Code müssen sämtliche Mitarbeiter eines Unternehmens, welches an der Gefahrgutbeförderung beteiligt ist, zwingend unterwiesen sein.
Dies gilt für Mitarbeiter im Wareneingang, Verpacker, Verlader, Fahrzeugführer und Vorgesetzte im gleichen Masse. Die Inhalte der Unterweisung sind vom Gesetzgeber vorgegeben; Nichtbeachtung wird mindestens als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Ich biete Ihnen als Inhouseveranstaltung an:
- Schulung von verantwortlichen Mitarbeitern, z.B. Verlader, Verpacker, Mitarbeiter Wareneingang – 1 Tag mit rechtssicherer Teilnahmebescheinigung
- Schulung von beauftragten Mitarbeitern, z.B. Lagerleiter, WE-Leiter, Logistikleitung – 1 Tag mit Teilnahmebescheinigung
- Wiederholungsschulungen – 3 Stunden mit Teilnahmebescheinigung
Auf Nachfrage biete ich auch offene Seminare, vorwiegend im Raum Rheinland-Pfalz, Saarland und Baden-Württemberg an. Fragen Sie mich nach Terminen.
Unser Gefahrgutbüro steht Ihnen ständig für Fragen und Beratungen per Telefon oder Mail zur Verfügung.
Fazit: Verschaffen Sie sich Rechtssicherheit bei gleichzeitiger Kostenminimierung.
Gefahrstoff
Gefahrstoffverordnung (GefStV) – Schulung und Beratung
Ein Unternehmen, welches Gefahrstoffe verwendet, lagert oder innerbetrieblich befördert, unterliegt der Gefahrstoffverordnung als maßgebliches Gesetzeswerk.
Ich biete Ihnen umfassende Dienstleistungen an:
- Ausbildung von sachkundigen Personen im 2-Tages-Seminar (Gefahrstoffbeauftragte)
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
- Pflege der Sicherheitsdatenblätter
- Schulung der Mitarbeiter und Führungskräfte
- Beratung zu Lagervorschriften, technischen Regeln (GS) und Wassergefährdungsklassen
Pflichten des Unternehmers gemäß GefStV:
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Vorhalten von Sicherheitsdatenblättern
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Mitarbeiterschulung und Mitarbeiterkontrolle
- Kennzeichnung
