Externer Gefahrgutbeauftragter
Wir übernehmen die Tätigkeiten des externen Gefahgutbeauftragten nach der gesetzlich vorgeschriebenen Gefahrgutbeauftragtenverordnung.
• Erstellung der gesetzlich geforderten Jahresberichte
• Erstellung von Unfallmeldungen
• Beratung der Geschäftsleitung
• Schulung der Mitarbeiter nach ADR, RID, ADN und IMDG-Code
• Kontrolle der im GGVSEB vorgeschriebenen Richtlinien
• Beratung und Kontrolle der Mitarbeiter
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Begehung in Ihrem Unternehmen an, die sich an den gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien orientiert und den Bedarf ermittelt.
Laut Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) muß jedes Unternehmen
welches an der Beförderung gefährlicher Güter nach
Gefahrgutbeförderungsgesetz beteiligt ist einen Gefahrgutbeauftragten für
jeden eingesetzten Verkehrsträger bestellen. (Ausnahmen gelten für
Unternehmen welche ausschließlich begrenzte Mengen (LQ) oder
freigestellte Mengen, ausschließlich innerhalb der 1000-Punkte Regel
befördern)
Dies bedeutet dass ein Unternehmen welches auch nur einmal im Jahr zum
Beispiel mehr als 333 kg Lithiumbatterien befördert einen GB bestellen
muss.
Der GB muss seine Qualifikation durch Schulung und Prüfung (IHK)
nachweisen, diese Qualifikation ist alle 5 Jahre zu erneuern.
Der GB muss nicht zwangsläufig Mitarbeiter einer Firma sein; die
Gestellung eines externen GB ist erlaubt. Ich biete Ihnen meine Mitarbeit als GB an.
Es drohen empfindliche Bußgelder (Strafandrohung bei Nichtbestehen eines GBs bis zu 50 000€).
Fragen & Antworten
Sie erfolgt nach einem unverbindlichen und kostenlosen telefonischen Gespräch oder durch eine kostenlose Beratung in Ihrem Unternehmen.
Nach Vereinbarung (Tages-, Monats- oder Jahressatz).