Haftungsfalle Gefahrgut
– Absicherung für Unternehmer und Führungskräfte

Wer trägt die Verantwortung, wenn beim Gefahrguttransport etwas schiefläuft?

Gefahrgutrecht betrifft längst nicht nur den Fahrer eines Gefahrguttransportes. Verantwortung entsteht an vielen Stellen im Unternehmen: beim Verpacken, Befüllen, Verladen, Versenden, Befördern, Entladen und beim Empfang.

Für Geschäftsführer, Unternehmer und verantwortliche Führungskräfte stellt sich deshalb eine entscheidende Frage:

Sind Verantwortlichkeiten, Pflichten und Aufsichtsmaßnahmen im Unternehmen so organisiert, dass sie im Ernstfall auch rechtlich Bestand haben?

Im Seminar „Haftungsfalle Gefahrgut – Absicherung des Unternehmers und von Führungskräften“ erläutert Hans Grickschat die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen, Verantwortlichkeiten und Möglichkeiten der Pflichtendelegation.

Das Ziel: Risiken durch Organisationsverschulden erkennen und eine belastbare betriebliche Organisation schaffen.

Beispiel: Bereits bei einmaliger Beförderung von mehr als 333 kg Lithiumbatterien pro Jahr gilt die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten.

Vermeiden Sie Bußgelder von bis zu 50.000 € – und sichern Sie sich rechtlich ab.

👉Anmeldung: Gerne per E-Mail oder telefonisch über die unten angegebenen Kontaktdaten.

Seminar auf einen Blick

Dauer: ca. 2 Stunden
Beginn: jeweils 09:30 Uhr
Ort: Seminarhotel am jeweiligen Veranstaltungsort
Kostenbeitrag: 130,00 € inklusive MwSt.

Nächste Termine

29.09.2026 – Karlsruhe
Beginn: 09:30 Uhr

03.11.2026 – Mannheim
Beginn: 09:30 Uhr

05.11.2026 – Stuttgart
Beginn: 09:30 Uhr

13.11.2026 – Landau in der Pfalz
Beginn: 09:30 Uhr

Das Seminar richtet sich insbesondere an Geschäftsführer und Inhaber von Unternehmen sowie an Führungskräfte und Personen, denen betriebliche Verantwortlichkeiten übertragen wurden.

Dazu zählen beispielsweise Lagerleiter, Verkaufsleiter, Versandleiter und Verantwortliche für die Abfallentsorgung. Angesprochen sind insbesondere Unternehmen aus Produktion und Handel, Großhandelsbetriebe, Lager- und Logistikunternehmen sowie Transporteure und Speditionen.

Gefahrgutrecht: Verantwortung beginnt nicht erst beim Transport

Bei der Beförderung gefährlicher Güter greifen verschiedene nationale und internationale Vorschriften ineinander. Abhängig vom Verkehrsträger und der konkreten Tätigkeit können unter anderem folgende Regelwerke relevant sein:
  • Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
  • Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
  • ADR
  • RID
  • IMDG-Code
  • IATA-DGR
  • Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
  • einschlägige Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten
Entscheidend ist dabei nicht allein, welches Gefahrgut befördert wird. Ebenso wichtig ist die Frage, welche Funktion das eigene Unternehmen innerhalb der Beförderungskette übernimmt und wer dafür verantwortlich ist.

Bei der Beförderung gefährlicher Güter greifen verschiedene nationale und internationale Vorschriften ineinander. Abhängig vom Verkehrsträger und der konkreten Tätigkeit können unter anderem folgende Regelwerke relevant sein:

  • Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
  • Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
  • ADR
  • RID
  • IMDG-Code
  • IATA-DGR
  • Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
  • einschlägige Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten
Entscheidend ist dabei nicht allein, welches Gefahrgut befördert wird. Ebenso wichtig ist die Frage, welche Funktion das eigene Unternehmen innerhalb der Beförderungskette übernimmt und wer dafür verantwortlich ist.
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