Arbeitsschutz2020-02-24T20:23:58+00:00

Arbeitsschutz

Ich schule:
Befähigungsscheine
Sachkunde zur jährlichen Prüfung von Geräten und Hilfsmitteln (Gefahrgut und Gefahrstoffe,Regale, Hebebühnen, Kräne, Hub- und Zuggeräte, Anschlagmittel, Leitern und Tritte)

Ich prüfe:
Innerbetriebliche Abläufe
Schulungsbedarf

Sowohl den Unternehmer als auch den Mitarbeitern eines Betriebes bürdet die europäische und nationale Gesetzgebung sehr viele Pflichten und Verantwortlichkeiten auf. Die Nichtbeachtung von Vorschriften und Gesetzen führt zu Bußgeldern, in schweren Fällen sogar zur Verwirklichung von Haftstrafen. Hinzu kommt häufig die zivilrechtliche Haftung wegen Regressansprüchen von Geschädigten dazu.

Es seien genannt:
Vorschriften der DGUV (berufsgenossenschaftliche Regeln) Arbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Straßenverkehrsordnung
Gefahrgutvorschriften (GGBefG, ADR, GGVSEB etc.) Gefahrstoffvorschriften
Unfallverhütungsvorschriften etc.
Verhüten Sie Unfälle durch Schulung, wirksame Kontrolle, jährliche Unterweisungen, Dokumentation.

Fragen & Antworten

Definition in den DGUV Vorschriften. Sachkundig ist wer ausreichend berufliche Erfahrung, Schulung und Sachkunde nachweisen kann.

In der Betriebssicherheitsverordnung und anderen Vorschriften wie ArbSchG etc.

Art und Umfang der Prüfungen, Dokumentationen in Prüfbüchern etc.

Kontaktdaten:
HG-Dienstleistungen
Gernweg 2
76889 Gleiszellen-Gleishorbach

Telefon: 06343-9254303
Mobil: 0157 – 5014 1573
E-Mail: info@hg-dienstleistungen.de

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