Gefahrstoff
Ein Unternehmen welches Gefahrstoffe verwendet, lagert oder
innerbetrieblich befördert unterliegt der Gefahrstoffverordnung als
maßgebliches Gesetzeswerk.
Ich biete Ihnen umfassende Dienstleistungen an:
• Ausbildung von sachkundigen Personen im 2-Tages Seminar (Gefahrstoffbeauftragte)
• Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
• Pflege der Sicherheitsdatenblätter
• Schulung der Mitarbeiter und Führungskräfte
• Beratung: Lagervorschriften, technische Regeln (GS) und Wassergefährdungsklassen
Diese GefStV überträgt dem Unternehmer einiges an Pflichten:
• Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
• Vorhalten von Sicherheitsdatenblättern
• Erstellung von Betriebsanweisungen
• Mitarbeiterschulung und Mitarbeiterkontrolle
• Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach GHS
• Einhaltung der Lagerungsvorschriften, auch nach
Wassergefährdungsklassen
Das Gefahrstoffbüro steht Ihnen ständig für Beratungen und Fragen per
Telefon oder Mail zur Verfügung.
Fragen & Antworten
Die Pflichten sind in der GGVSEB ab § 17 zu finden.
Anhang zur GGVSEB, Bußgeldkatalog.
Zuerst der Fahrer, weiterhin Verpacker, Verlader, Entlader etc. Die Vorgesetzten bzw. die Geschäftsleitung haftet über OwiG mit.