Gefahrstoff2020-05-17T12:21:32+00:00

Gefahrstoff

Ein Unternehmen welches Gefahrstoffe verwendet, lagert oder
innerbetrieblich befördert unterliegt der Gefahrstoffverordnung als
maßgebliches Gesetzeswerk.

Ich biete Ihnen umfassende  Dienstleistungen an:

• Ausbildung von sachkundigen Personen im 2-Tages Seminar (Gefahrstoffbeauftragte)

• Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
• Pflege der Sicherheitsdatenblätter
• Schulung der Mitarbeiter und Führungskräfte
• Beratung: Lagervorschriften, technische Regeln (GS) und Wassergefährdungsklassen

Diese GefStV überträgt dem Unternehmer einiges an Pflichten:

Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Vorhalten von Sicherheitsdatenblättern
Erstellung von Betriebsanweisungen
Mitarbeiterschulung und Mitarbeiterkontrolle
Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach GHS
Einhaltung der Lagerungsvorschriften, auch nach
Wassergefährdungsklassen

Das Gefahrstoffbüro steht Ihnen ständig für Beratungen und Fragen per
Telefon oder Mail zur Verfügung.

Fragen & Antworten

Die Pflichten sind in der GGVSEB ab § 17 zu finden.

Anhang zur GGVSEB, Bußgeldkatalog.

Zuerst der Fahrer, weiterhin Verpacker, Verlader, Entlader etc. Die Vorgesetzten bzw. die Geschäftsleitung haftet über OwiG mit.

Kontaktdaten:
HG-Dienstleistungen
Gernweg 2
76889 Gleiszellen-Gleishorbach

Telefon: 06343-9254303
Mobil: 0157 – 5014 1573
E-Mail: info@hg-dienstleistungen.de

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