Gefahrgut
Nach Gefahrgutbeförderungsgesetz, ADR, RID, ADN und dem IMDG-Code müssen
sämtliche Mitarbeiter eines Unternehmens welches an der
Gefahrgutbeförderung beteiligt sind zwingend unterwiesen sein.
Dies gilt für Mitarbeiter im Wareneingang, Verpacker, Verlader, Fahrzeugführer
und Vorgesetzte im gleichen Masse.
Die Inhalte der Unterweisung sind vom Gesetzgeber vorgegeben;
Nichtbeachtung wird mindestens als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Ich biete Ihnen als Inhouseveranstaltung an:
• Schulung von verantwortlichen Mitarbeitern z.B. Verlader,
Verpacker, Mitarbeiter Wareneingang – ein Tag mit rechtssicherer
Teilnahmebescheinigung
• Schulung von beauftragten Mitarbeitern, z.B. Lagerleiter, WE-Leiter,
Logistikleitung etc. – ein Tag mit Teilnahmebescheinigung
• Wiederholungsschulungen 3 Stunden mit Teilnahmebescheinigung
Auf Nachfrage biete ich auch offene Seminare, vorwiegend im Raum
Rheinland-Pfalz, Saarland und Baden-Württemberg an. Fragen Sie mich
nach Terminen.
Unser Gefahrgutbüro steht Ihnen ständig für Fragen und Beratungen per
Telefon oder Mail zur Verfügung.
Verschaffen Sie sich Rechtssicherheit bei gleichzeitiger
Kostenminimierung.
Fragen & Antworten
Die Pflichten der Beteiligten finden sich in der Gefahrstoffverordnung wieder. Ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch ist kostenlos.
Bußgelder verschiedener Art nach Umweltrecht, Strafrecht etc.