Montag,14.01.2019 – 18.01.2019
Zeit 9.00 h bis 12.30 h
Ort: Oldenburg(Holstein)
5 Module nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz – eine Woche
Der Gesetzgeber hat über das BkrQG bestimmt dass alle Kraftfahrer die Nutzfahrzeuge über 3,5 to zGM im gewerblichen Bereich 5 Module Ausbildung nachzuweisen haben. Ausnahmen gibt es nicht viele. Berufskraftfahrer verlieren ihre Fahrberechtigung ohne diese Module.
Wir schulen an 5 aufeinander folgenden Tagen die gesetzlich vorgeschriebenen Module; 7 Zeitstunden pro Tag.
Wir sind zugelassener Ausbildungsbetrieb; die Teilnehmer erhalten eine Modulbescheinigung zur Vorlage bei der Behörde.
Es sind auch Einzelmodule buchbar, fragen Sie uns einfach, wir freuen uns auf Sie.
Fragen & Antworten
Anmeldung spätestens eine Woche vor Seminarbeginn. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 6 TN; wir sind berechtigt Termine nach Absprache zu verschieben.
Offene Schulungen nur gegen Vorkasse; Späteste Stornierung eine Woche vor Seminarbeginn.
Ja, sprechen Sie mit uns.