Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz2018-10-09T17:07:13+00:00

Montag,14.01.2019 – 18.01.2019

Zeit 9.00 h bis 12.30 h
Ort: Oldenburg(Holstein)

5 Module nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz – eine Woche

Der Gesetzgeber hat über das BkrQG bestimmt dass alle Kraftfahrer die Nutzfahrzeuge über 3,5 to zGM im gewerblichen Bereich 5 Module Ausbildung nachzuweisen haben. Ausnahmen gibt es nicht viele. Berufskraftfahrer verlieren ihre Fahrberechtigung ohne diese Module.

Wir schulen an 5 aufeinander folgenden Tagen die gesetzlich vorgeschriebenen Module; 7 Zeitstunden pro Tag.

Wir sind zugelassener Ausbildungsbetrieb; die Teilnehmer erhalten eine Modulbescheinigung zur Vorlage bei der Behörde.

Es sind auch Einzelmodule buchbar, fragen Sie uns einfach, wir freuen uns auf Sie.

Fragen & Antworten

Anmeldung spätestens eine Woche vor Seminarbeginn. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 6 TN; wir sind berechtigt Termine nach Absprache zu verschieben.

Offene Schulungen nur gegen Vorkasse; Späteste Stornierung eine Woche vor Seminarbeginn.

Ja, sprechen Sie mit uns.

Kontaktdaten:
HG-Dienstleistungen
Gernweg 2
76889 Gleiszellen-Gleishorbach

Telefon: 06343-9254303
Mobil: 0157 – 5014 1573
E-Mail: info@hg-dienstleistungen.de

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