2024-04-28T00:00:00+00:00
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Nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Regeln und der DIN EN 12195 sind Verwender, Beförderer und Fuhrparkbetreiber verpflichtet Ladungssicherungsmittel (Zurrgurte, Zurrketten, Zurrdrahtseile) mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen prüfen zu lassen. Dasselbe gilt für die Betreiber von Hebe- und Krananlagen – die Anschlagmittel sind zu prüfen.Bei Nichtbeachtung können Bußgelder oder – schlimmer noch – Schadensersatzforderungen von Geschädigten oder Versicherungen entstehen.

 

Sichern Sie sich ab:

Wir schulen in einem eintägigen Seminar die Grundlagen für die rechtssichere UVV Prüfung von Zurrmitteln und Anschlagmitteln.

Schulungsinhalte:

 

  • Gesetzliche Grundlagen (BetrSichVO, StVO, Din EN 12195 et al.)
  • Arten von Zurrmitteln, Kennzeichnung
  • Soll – Ist Vergleich
  • Fehlererkennung und Bewertung
  • Dokumentation
  • Hinweise für die Beratung von Mitarbeitern

Seminarort ist Karlsruhe, Termin 14.02.2024. Im Seminarpreis ingegriffen: Rechtssichere Teilnahmebescheinigung, Abschlußprüfung, Snacks und Getränke, Lehrmaterial. Anmeldung gerne über unser Kontaktformular oder formlos per Mail.

Wir schulen auch gerne Inhouse, bundesweit. Fragen Sie uns.

 

 

 

 

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