2024-12-05T00:00:00+00:00
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Unternehmen welche an der Gefahrgutbeförderung beteiligt sind, müssen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, einen Gefahrgutbeauftragten (GB) für JEDEN Verkehrsträger bestellen mit dem versendet oder empfangen wird.

Grundlage ist, dass der GB über einen gültigen Schulungsnachweis, erhältlich nach einer ein- oder dreitägigen Schulung, nach Bestehen einer Prüfung vor der IHK verfügen muss. Wir schulen in einem Lehrgang von 10 UE á 45 min. die von der GBV (Gefahrgutbeauftragtenverordnung) verlangten Inhalte Eisenbahn.

 

Teilnehmerkreis:

 

  • Führungskräfte (Geschäftsführer, Abteilungsleiter, Versandleiter und weitere), Personen welche als externer GB arbeiten wollen.
  • Angesprochene Firmen: Spedition, Handel, Produktion, Logistik und Lagerung, Entsorgung, Transportunternehmen, Bau, Kliniken und weitere.
  • Mitarbeiter von Eisenbahnverkehrsunternehmen

 

Nutzen:

  • Vermeidung von Bußgeldern
  • Rechtssicherheit für das Unternehmen durch Überwachungstätigkeit des GB
  • Vorschriftensicherheit

 

 

Die Inhalte orientieren sich an den Vorschriften von RID und GBV

  • Aufbau und Inhalt RID
  • Gesetzliche Grundlagen (GGBefG, GGVSEB, andere Gesetze wie StVO, EVO etc.)
  • Abweichende Regelungen RID zu ADR.

 

Integriert ist auch Prüfungsvorbereitung durch Musterfragen und Antworten.

Dauer des Lehrganges 1 Tag á 10 UE, ca. von 08.00 h bis 17.30 h.

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