1. Arbeitsunfall bei einem Wanderzirkus im Jahre 2013.
Ein Mitarbeiter bediente beim Aufbau des Zirkuszeltes einen Gabelstapler
ohne im Besitz eines Befähigungsscheines oder Fahrauftrages zu sein. Er
touchierte einen Stapel Absperrgitter, dieser stürzte um und verletzte einen
anderen Mitarbeiter tödlich.
Die alleinige Verantwortung wurde im Urteil dem Zirkusdirektor
zuerkannt. Ergebnis: Schadensersatz und 2,5 Jahre Haft ohne Bewährung.
2. Urteil gegen Fahrer eines Gefahrgut-LKW
Dieser missachtete beim Transport von 13 to Flüssigsauerstoff das absolute
Rauchverbot im LKW. Der Fahrer musste ein erhebliches Bußgeld
bezahlen; die von der beschäftigenden Firma ausgesprochene
außerordentliche Kündigung war rechtmäßig.
3. Gefahrstoffunfall in einer Arztpraxis
Eine Arzthelferin nahm einem mit Hepatitis C infizierten Patienten Blut
ab, benutzte hierbei mit Wissen des Arztes eine nicht zulässige Kanüle ohne
Sicherheitseinrichtung. Sie stach sich in den Finger und infizierte sich;
Folge war eine 80% ige Schwerbehinderung. Dem Arzt wurde mangelhafte
Unterweisung zur Last gelegt. Er muss Schadensersatz in Höhe von
150.000 € leisten.

2018-08-25T07:22:41+00:00