Wegen der besonderen Gefahren die von Gefahrgut ausgehen hat der Gesetzgeber zahlreiche Gesetze und Verordnungen erlassen um Gefahrgutunfälle zu vermeiden. Gleichzeitig hat man einen umfangreichen Bußgeldkatalog installiert welcher gefahrgutrechtliche Verstöße empfindlich unter Strafe stellt.

Die Gesetze lauten Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschiff (GGVSEB), ADR, RID, IMDG, IATA-DGR, GGVSee) Daneben greifen Gesetze wie Straßenverkehrsordnung (STVO), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Atomgesetz, Sprengstoffgesetz und weitere.
Die Kenntnis der Vorschriften ist unabdingbar: Der Gesetzgeber verlangt über ADR 1.3, GGVSEB 1.4 und über DGUV A1 die Unterweisung und Schulung der mit Gefahrgut beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte.

Durch eigene Ausbildung als Gefahrgutbeauftragter und langjähriger Lehrpraxis bei TÜV, DEKRA, DB Training schulen wir in Grundschulungen für beauftragte Mitarbeiter, verantwortliche Mitarbeiter, Führungskräfte in offenen Schulungen vorwiegend in Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Kaiserslautern oder bundesweit in Inhouse-Schulungen im Hause des Kunden. Ebenso bieten wir Wiederholungsschulungen nach 1.3 ADR, Sonderthemen wie Versand von Lithiumbatterien, Kennzeichnung und Versand von Gefahrgut, LKW und Waggonkennzeichnung, Erstellung von Betriebsanweisungen, praktische Anleitung von Mitarbeitern.

2018-10-08T09:59:13+00:00