2024-12-05T00:00:00+00:00
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Nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, verschiedenen Vorschriften der DGUV wird der Arbeitgeber verpflichtet den Mitarbeitern sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Die einschlägigen Gesetze sehen eine mindestens einmal im Jahr vorzunehmende Prüfung von Arbeitsmitteln vornehmen zu lassen. Dies kann durch eine sachkundige Person der Firma oder auch durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden.

Für den Prüfer ist eine entsprechende Ausbildung zwingend vorgeschrieben. Wir qualifizieren interessierte Personen in einem eintägigen Seminar zur befähigten Person; Sie dürfen im Anschluss Leitern, Tritte und Kleingerüste prüfen.

Ausbildungsinhalte:

  • gesetzliche Grundlagen (ArbSchG, BetrSichVO, DGUV, TRBS 1201 et al.)
  • Beauftragung, Sorgfaltspflichten
  • Aufbau und Kennzeichnung von Leitern, Tritten und Kleingerüste
  • Schadenserkennung, Schadensbeurteilung
  • Dokumentation, Prüfbuch und Plakette
  • Beispiele und Raum für Fragen
  • Abschlussprüfung

Die Teilnehmer erhalten eine rechtssichere Teilnahmebestätigung. Im Seminarpreis sind Unterrichtung, Snacks und Getränke sowie Literatur inbegriffen.

Anmeldung über unsere Homepage (www.hg-Dienstleistungen.de) oder per Mail an info@hg-dienstleistungen.de. Wir beantworten auch gerne Ihre Fragen. Veranstaltungsort ist Karlsruhe; Seminare an anderen Orten gerne auf Anfrage. Wir bieten die Ausbildung gerne bundesweit als Inhouse-Veranstaltung an. Fragen Sie uns.

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