2024-03-29T00:00:00+00:00
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Geschäftsführer, Firmeneigner und Führungskräfte in Unternehmen unterliegen, sofern das Unternehmen Gefahrgut befördert, der Gefahrgutgesetzgebung.

Über das Ordnungswidrigkeitengesetz und die Sicherheitsbestimmungen in GGVSEB, den einschlägigen Rechtswerken ADR, ADN, RID und IMDG-CODE wird die Hauptverantwortung für die Einhaltung von Vorschriften dem Unternehmer und den Führungskräften auferlegt. Unter anderem wird ein wirksames Kontrollsystem, ein System der Schulung und Überwachung der gefahrgutrechtlichen Prozesse verlangt. Im Hinblick auf Strafen und Bußgelder ist die Schaffung einer betrieblichen Organisationsstruktur unabdingbar.

 

Wir bieten in einem eintägigen Seminar wichtige Hinweise zur Implementierung oder Vervollständigung einer von den Behörden und der Rechtssprechung akzeptierten Vorgehensweise im Unternehmen.

 

Wir schulen:

 

  • Rechtsgrundlagen (Gefahrgutgesetzgebung, OWIG, HGB, BGB, et al.)
  • Grundlagen des Umganges mit Gefahrgut
  • Verpackung, Verladung, Kennzeichnung usw. von Gefahrgut
  • Ermittlung von Schwachstellen im Unternehmen
  • Einrichtung von Kontrollmechanismen
  • rechtssichere Übertragung von Unternehmerpflichten auf Mitarbeiter
  • Ermittlung der Nachhaltigkeit
  • Änderungen ADR 2025

Der Referent ist Gefahrgutbeauftragter mit langjähriger Erfahrung. Seminarort ist Karlsruhe; Die Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat, Literatur und auf Wunsch Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung. Verpflegung und Getränke sind selbstverständlich inbegriffen.

Anmeldung gerne per Mail,ebenso gerne zusätzliche Auskünfte. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Mailadresse info@hg-dienstleistungen.de

 

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