2024-04-27T00:00:00+00:00
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Die gängigen Rechtswerke der Gefahrgutgesetzgebung schreiben Unternehmen, welche Gefahrgut versenden oder empfangen die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten vor. Dies gilt für die Verkehrsträger Straße, Schiene, Binnenschiff und Seeschiff; es gibt nur recht wenige Ausnahmen.

Der Gefahrgutbeauftragte, auch Sicherheitsberater genannt, kann intern oder extern bestellt werden – Voraussetzung ist das Vorhandensein einer Schulungsbescheinigung für jeden Verkehrsträger.

Die Aufgaben des GB ergeben sich aus der Gefahrgutbeauftragtenverordnung und erstrecken sich über Berichterstellung, Beratung von Geschäftsführung und Mitarbeitern, Schulungen und einige Tätigkeiten mehr.

Die Strafandrohung bei Nichtbestellung kann exorbitant sein: Ein Strafrahmen bis zu 50.000 € ist möglich. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit durch Bestellung eines erfahrenen externen GB Rechtssicherheit zu erlangen.

Fragen Sie uns einfach. Wir bieten Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch in Ihrem Hause an. Wir freuen uns auf Sie.

 

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