2024-04-28T00:00:00+00:00
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Die Regeln der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), diverse Gesetzeswerke des Arbeitsschutzes verlangen vom Unternehmer Mitarbeiter für die Bedienung von Geräten wie Flurförderzeuge (unter anderem Stapler, Elektrokarren etc.), Kräne und Hubarbeitsbühnen schriftlich zu beauftragen, vor Aufnahme der Tätigkeit zu unterweisen. Die Mitarbeiter sollen „Ihre Befähigung nachweisen“ – darunter ist zu verstehen dass die Mitarbeiter eine Schulung in Theorie und Praxis absolvieren; diese Schulung schliesst ab mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung.

Wir bieten Ihnen die Ausbildung Ihrer Mitarbeiterin Inhouse-Schulungen an. Wir kommen zu Ihnen ins Haus; bringen das notwendige Schulungsmaterial mit. Der Auftraggeber stellt einen Schulungsraum mit Beamer und die Geräte für die Schulung bereit.

Verschaffen Sie sich Rechtssicherheit. Es schulen nur Dozenten mit der entsprechenden Ausbildung, viel Praxis in der Schulung von Mitarbeitern und technischem Hintergrund.

Teilehmer erhalten nach bestandener Prüfung eine rechtsichere Teilnahmebescheinigung und den entsprechenden Befähigungsschein.

Bitte sprechen Sie uns an: Wir nennen Ihnen gerne Preise und Möglichkeiten. Anfragen gerne per Mail an info@hg-dienstleistungen.de oder telefonisch unter 0157 5014 1573. (Natürlich sind auch verschiedene Schulungen an aufeinanderfolgenden Tagen möglich.)

Wir freuen uns auf Sie !

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