2024-04-19T00:00:00+00:00
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Der Umgang mit gefährlichen Stoffen ist in zahlreichen Gesetzeswerken geregelt: Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln für Gefahrstoffe, Gefahrgutgesetzgebung et al.

Dem Unternehmer erwachsen hieraus zahlreiche Pflichten und Verantwortlichkeiten; diese können nach OwiG und anderen Gesetzeswerken an Mitarbeiter weiterdelegiert werden. Wegen der schieren Anzahl von Vorschriften ist der Unternehmer gut beraten seine Mitarbeiter den Anforderungen entsprechend schulen zu lassen. Unsere Schulung setzt hier an: Im Sprachgebrauch hat sich der Begriff „Gefahrstoffbeauftragter“ eingebürgert. Der GS-Beauftragte wird nicht wirklich vom Gesetzgeber verlangt; aber die Bestellung eines solchen ist zumindest dringend zu empfehlen. Wir geben den Mitarbeitern das nötige Rüstzeug um in der Firma erfolgreich und rechtssicher als Gefahrstoffbeauftragter arbeiten und wirken zu können.

 

Wir schulen:

 

  • Gesetzliche Grundlagen (GefStVO, ArbSchG, BetrSichVO, REACH Verordnung, TRGS, HGB, BGB, et al.)
  • Gefährdungsbeurteilung (Erstellung nd Pflege)
  • Sicherheitsdatenblätter
  • Betriebsanweisungen (Erstellung und Pflege)
  • Umsetzung TRGS in die Praxis
  • Global Harmonisiertes System (GHS)
  • Gefahrstoffkataster
  • Raum für Fragen
  • Abschlußprüfung

Das Seminar findet am 17.09.2024 und 18.09.24 in Karlsruhe statt; Referenten sind erfahrene Praktiker mit dem entsprechenden Wissenshintergrund. Seminarpreis 990,00 € inklusive ges. USt. Im Preis enthalten Seminar- und Prüfungsgebühren, rechtssichere Teilnahmebescheinigung, Verpflegung und Getränke sowie Literatur. Anmeldungen gerne über unser Anmeldeformular. Fragen beantworten wir gerne; mailen Sie uns ganz einfach an (info@hg-dienstleistungen.de).

Wir freuen uns auf Sie.

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